Verordnung über das neue kollektive Kapitalanlagegesetz
Der Bundesrat hat am 22.11.2006 die Verordnung zum Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen verabschiedet.
Der Inkraftsetzung der neuen Verordnung per 01.01.2007 steht somit nichts mehr im Weg.
Die ARVEST Funds AG begrüsst die neuen Ausführungsbestimmungen. Wir zeigen uns insbesondere erfreut über das Mindestfondsvolumen von CHF 5 Mio., zeigen doch unsere ARVEST Fonds eindrücklich, wie auch Fonds mit tieferem Volumen kostengünstig, effizient und gewinnbringend gemanaget werden können.
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